Welche Förderung gibt es aktuell für Fenster?
Neue Fenster werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst, Programmteil Einzelmaßnahmen. Abgewickelt wird der Zuschuss über das BAFA – im Alltag sprechen trotzdem fast alle von der „KfW-Förderung“, die KfW ist aber vor allem für ergänzende Kredite und Heizungsförderung zuständig.
Die Zahlen (Stand: Juli 2026): 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten. Liegt für Ihr Haus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist der Fenstertausch darin vorgesehen, kommen 5 % iSFP-Bonus obendrauf – zusammen also bis zu 20 %. Gefördert werden pro Wohneinheit und Kalenderjahr bis zu 30.000 € an Kosten, mit iSFP bis zu 60.000 €. Wer den Rest finanzieren möchte, kann zusätzlich den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit nutzen.
Die technischen Voraussetzungen
Gefördert wird nur, was messbar dämmt. Für Fenster und Fenstertüren gilt: Uw-Wert maximal 0,95 W/(m²K), für Haustüren Ud maximal 1,3 W/(m²K). In der Praxis heißt das: 2-fach-Verglasung fällt durch, 3-fach-Verglasung qualifiziert sich.
Aus unserem Sortiment erfüllen der greenEvolution 76 mit 3-fach-Verglasung (Uw 0,95), der blueEvolution 92 (Uw bis 0,70) und die Alumil-Aluminiumfenster (Uw 0,90) die Anforderung. Wichtig außerdem: Der Einbau muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, und beim Fenstertausch im Bestand gehört ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 dazu – neue, dichte Fenster verändern den Luftaustausch im Haus spürbar.
So läuft der Antrag ab – Schritt für Schritt
- 1. Energieeffizienz-Experten einbinden. Ohne Eintrag in der Expertenliste des Bundes läuft kein Antrag. Wir arbeiten mit erfahrenen Energieberatern in Hamburg zusammen und stellen den Kontakt her.
- 2. Angebot einholen. Sie brauchen ein konkretes Angebot mit ausgewiesenen Uw-Werten – zum Beispiel nach unserem kostenlosen Aufmaß. Der Vertrag darf eine aufschiebende Bedingung enthalten („gilt nur bei Förderzusage“).
- 3. Antrag stellen – vor der Beauftragung. Das ist die häufigste und teuerste Stolperfalle: Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, geht leer aus.
- 4. Zusage abwarten, dann beauftragen. Nach der Bewilligung wird der Auftrag wirksam und die Fenster gehen in Produktion.
- 5. Einbau und Nachweis. Nach der Montage bestätigt der Fachbetrieb die Ausführung (Fachunternehmererklärung), der Energieberater reicht die Nachweise ein – dann wird ausgezahlt.
Achtung: Änderungen beim iSFP-Bonus
Mitte 2026 wurden Einschränkungen beim iSFP-Bonus angekündigt: Er soll künftig erst ab größeren Investitionssummen und nicht mehr für jede erste Einzelmaßnahme greifen. Was davon in welcher Form umgesetzt wird, ändert sich erfahrungsgemäß kurzfristig – verlassen Sie sich nicht auf Blogartikel (auch nicht auf diesen), sondern prüfen Sie den aktuellen Stand vor Antragstellung auf bafa.de oder mit Ihrem Energieberater.
Die gute Nachricht: Die 15 % Grundförderung sind davon unberührt, und wer den Tausch ohnehin plant, fährt mit einem frühen, sauber gestellten Antrag am sichersten. Was Ihr Projekt kostet, sehen Sie vorab im Konfigurator – die Fördersumme rechnen wir beim Aufmaß gemeinsam durch.


